Über mich


Expertise
RA Holbeck verteidigt seit mittlerweile zwei Jahrzenten äußerst erfolgreich seine Mandanten. In mittlerweile mehreren tausend Strafverfahren, die teilweise auch überregional und bundesweit Beachtung in verschiedenen Medien fanden, hat er seine herausragende Expertise unter Beweis gestellt. RA Holbeck zeichnet neben seiner jahrzehntelangen Erfahrung und Fachkenntnis als bundesweit agierender Strafverteidiger vor allem seine couragierte und engagierte Strafverteidigung aus, welche immer mit großer Leidenschaft, mit Herz und Wille vorgetragen wird. Das Wohl und Wehe seiner Mandanten hat er dabei stets im Blick. Seinem großem Mandantenstamm ist stets gewiss, dass ihre Interessen und Belange seriös, diskret und vor allem erfolgreich gewahrt werden. Seit 2011 trägt RA Holbeck den Fachanwaltstitel für Strafrecht, seit 2014 den für Verkehrsrecht. Beide Fachanwaltstitel unterliegen einer strengen Überwachung durch die Rechtsanwaltskammer und wurden nur aufgrund einer speziellen Ausbildung und dem Nachweis außerordentlicher praktischer Erfahrungen verliehen.
Vita:
Geboren am 16.08.1976 in Hilden/Rheinland, aufgewachsen in Wuppertal und Solingen
1996 Abitur an der August- Dicke Schule in Solingen
1997 bis 2003 Studium an der Rheinischen- Friedrich- Wilhelms – Universität zu Bonn
2003 bis 2005 Referendariat beim OLG und LG Köln
11.02.2006 Zulassung als Rechtsanwalt
Von 2006 bis November 2025 selbständiger und freier Rechtsanwalt in der Kanzlei Krechel- Ohm -Obermöller, später Krechel & Ohm und seit 1.11.2024 KOP.laws
Seit 28.11.2025 freier Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwaltskanzlei Kretschmer und Schurz
Betätigungsfeld
RA Holbeck hat sein Betätigungsfeld vor allem im Straf- und Verkehrsrecht. Insbesondere in den folgenden Tätigkeitsfeldern dürfen Sie auf seine fachkundige Expertise vertrauen:
-Haftsachen (sofortige Hilfe zu jeder Tages- oder Nachtzeit bei Inhaftierungen, Durchsuchungen, Sicherstellungen etc.)
-Betäubungsmittelrecht (BtmG, AMG, KCanG etc.)
-Verkehrsstrafrecht (insbesondere Verteidigung bei Entziehung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung Fahrerlaubnis etc., Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc.)
-Jugendstrafrecht (Verteidigung jugendlicher und heranwachsender Täter)
-Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag etc.)
-Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Raub etc.) -Strafvollstreckungsrecht (Verteidigung und Vertretung bei Vollstreckungsrecht und Strafvollzug, Anträge auf Haftentlassung nach Halb- oder Zweidrittelstrafe, Rückstellungen der Strafvollstreckung nach § 35 BtmG, etc.)
-Bußgeldverfahren (Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen, „Handy am Steuer“, Abstandsverstößen etc.
Weitere Leistungen auf Anfrage
Ausgewählte Referenzen

Strafrechtliche Fälle
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